Die Veranstaltung wird durch Swiss International Air Lines AG (nachfolgend «SWISS») durchgeführt.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
Mit der Anmeldung für die Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Bedingungen:
1. Anmeldung und Teilnahmeberechtigung für die Veranstaltung vom 27.-30. März 2020
Für die gültige Anmeldung an der Veranstaltung muss der Teilnehmer das Onlineformular auf www.swiss.com/LX71 vollständig ausfüllen unter Angabe der persönlichen Kontaktdaten und muss die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Die Anmeldefrist beginnt am 2. Dezember 2019 und endet am 8. März 2020.
Die Teilnehmeranzahl ist limitiert. Die Anmeldebestätigung erfolgt, sofern noch freie Plätze vorhanden sind, innerhalb von zwei Arbeitstagen. Die Anmeldebestätigung ist nicht auf Dritte übertragbar. Wegleitendes Kriterium zur Teilnahme ist das Datum der Anmeldung. SWISS behält sich jedoch explizit das Recht vor, bei der Endauswahl berechtigte Interessen wie beispielsweise, aber nicht abschliessend, ein breit angelegter Teilnehmerkreis unterschiedlicher Unternehmen aus der gesamten Schweiz als Auswahlkriterien anzuwenden. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
SWISS behält sich überdies das Recht vor, 10% der Plätze per Auslosung zu verteilen. Die Ausschreibung sowie die Anmeldungsbedingungen zur Teilnahme an einer allfälligen Verlosung wird SWISS im eXperts Newsletter kommunizieren. Eine nicht bestätigte Anmeldung zur Veranstaltung wird nicht in die Verlosung überführt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen. Teilnahmeberechtigt für die Veranstaltung sind nur volljährige, handlungsfähige in der Schweiz wohnhafte Personen. Teilnehmer müssen über einen gültigen Reisepass verfügen, welcher die von den USA verlangten Einreisebestimmungen erfüllt. Für eine visafreie Einreise in die USA muss zudem eine ESTA-Reisegenehmigung vorab online beantragt werden, wofür der Teilnehmer selber verantwortlich ist. Sollte ein Visum notwendig sein für die Einreise, muss dies vorab ebenfalls selbständig vom Teilnehmer eingeholt werden. Mehrfachanmeldungen sind ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt. Der Teilnehmer versichert, dass es sich bei der Anmeldung um seine eigenen Kontaktdaten handelt.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von SWISS, deren Tochtergesellschaften sowie der Lufthansa-Gruppe und ihre Angehörigen. Weiter sind Lernende und Praktikanten von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung der Veranstaltung
SWISS behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich SWISS das Recht vor, die Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, deren Eintritt nicht vorhersehbar ist, jederzeit zu verschieben, zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Events stören oder verhindern würden.
3. Leistungen durch SWISS
SWISS übernimmt und trägt die Kosten für den Hinflug ab Zürich, Genf und Basel und den Rückflug bis Zürich, die Unterkunft (Doppelzimmer), das Rahmenprogramm und die Verpflegung soweit diese Teil des offiziellen Programms ist.. Für Teilnehmer aus Lugano wird zusätzlich die Hin- und Rückreise nach bzw. von Zürich organisiert. Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von SWISS bzw. vom Ticket ausstellenden Vertragspartner. Sollte die Teilnahme am Event eine Übernachtung in Zürich, Genf oder Basel nötig machen, wird diese nicht von SWISS bezahlt.
Zusätzliche Kosten jeglicher Art wie beispielsweise, aber nicht abschliessend, sonstige Verpflegung, Minibar, Telefongespräche sowie sämtliche den Teilnehmern durch die Teilnahme entstehenden Kosten, die sich ausserhalb des Einflussbereichs von SWISS befinden, trägt ausschliesslich der Teilnehmer. Alkoholische Getränke und sonstige private Ausgaben müssen von jedem Teilnehmer selbst bezahlt werden. Wünscht ein Teilnehmer ein Einzelzimmer, so hat er die dabei entstehenden Mehrkosten gegenüber einem Doppelzimmer selber zu bezahlen.
Das Rahmenprogramm wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
4. Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Wir empfehlen allen Teilnehmern eine SOS-Schutzpaket- Versicherung, welche Reisezwischenfälle abdeckt. SWISS übernimmt im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung keine Haftung oder Kosten.
5. Teilnahme an der Veranstaltung
Zur Reise berechtigt sind die von SWISS bestätigten Personen. Der Teilnehmer muss die Reise an dem von den Fluggesellschaften vorgegebenen Datum antreten können. Falls der Reiseantritt an dem vorgegebenen Datum nicht gewährleistet werden kann, verfällt die Teilnahme ersatzlos. Die Personalangaben aller Passagiere müssen mit den Angaben in dem am Flugtag mitgeführten Ausweisdokument (Pass) übereinstimmen. Nach Bekanntgabe der Teilnehmer können keine Namensänderungen mehr vorgenommen werden. Die Teilnehmer müssen sich am 27. März 2020 zum vorgegebenen Zeitpunkt beim vereinbarten Treffpunkt melden. Bei verspätetem Eintreffen verfällt die Teilnahme. Für die Anreise zum Flughafen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Sitzplatzzuteilung erfolgt durch SWISS. Das Sammeln von Meilen ist nicht möglich.
6. Datenschutz
SWISS weist darauf hin, dass personenbezogene Daten (inkl. E-Mail Adressen, Namen, Adressen, Passdaten, etc.) des Teilnehmers nur im Rahmen der Veranstaltung zur Erfüllung vertraglicher Pflichten verwendet werden. Die personenbezogenen Daten werden durch SWISS vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies sei für die Durchführung der Veranstaltung notwendig. SWISS behält sich das Recht vor, die von den Teilnehmern angegeben Daten auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Der Teilnehmer kann jederzeit über die von SWISS gesammelten Daten Auskunft erhalten.
Im Rahmen der Veranstaltung werden Fotos und Filme aufgenommen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass SWISS die Foto- und Videoaufnahmen, welche im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden und auf welchen der Teilnehmer allenfalls ersichtlich ist, im Rahmen allfälliger Berichte über die Veranstaltung und zu Werbezwecken für die neue Destination frei verwenden darf, ohne dazu ein Entgelt zuschulden oder vorab eine Einwilligung einholen zu müssen.
7. Rechtsweg/anwendbares Recht
Über den Anmeldeverlauf wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf Teilnahme, Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch ist nicht gegeben. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
8. Haftungsbeschränkungen SWISS
Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung von SWISS ausgeschlossen.
9. Verbraucherschlichtung
SWISS nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die SWISS verfolgt hat. Im Falle einer Diskrepanz zwischen der deutschen und englischen Version dieser Teilnahmebedingungen gilt die deutsche Version als massgebend.